VertrauensanwaltDie Rechtsanwaltskammer München hat im Newsletter 07/2006 folgendes mitgeteilt: „In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen scheuen nicht selten davor zurück, sich durch Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer beraten zu lassen. Sie möchten ihre Anwaltszulassung nicht in Gefahr bringen. Ratsam ist es aber, frühzeitig Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen drohenden Vermögensverfall vielleicht noch abwenden zu können.

Um der gesetzlichen Pflicht zur Beratung der Mitglieder (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO) auch in diesem sensiblen Bereich optimal nachzukommen, hat der Kammervorstand einen „Vertrauensanwalt“ bestellt. Er hat die Aufgabe, materiell in Bedrängnis geratene Kolleginnen und Kollegen in ihrer Notlage zu beraten und dabei insbesondere auch berufsrechtlich zweckmäßiges und einwandfreies Verhalten aufzuzeigen.

Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht des Vertrauensanwalts auch gegenüber dem Kammervorstand.

Als Vertrauensanwalt wurde Rechtsanwalt Roland P. Weber bestellt.

Die Beratung erfolgt für die Betroffenen kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Beratung besteht nicht. Die Beratungsleistungen des Vertrauensanwalts sind auf maximal 5 Stunden beschränkt.

Allen in Not geratenen Kolleginnen und Kollegen steht es ab sofort frei, vertrauensvoll Kontakt zu RA Weber aufzunehmen.

Und eine Bitte an alle Leser:

Bitte im Kollegenkreis weitersagen…..

https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/zulassung-und-mitgliedschaft.html